Die Sprachenpolitik für die Volksschule des Kantons Zürich orientiert sich am Strategiebeschluss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 25. März 2004 sowie am HarmoS-Konkordat (Art. 4) vom 14. Juni 2007. Der Kanton Zürich berücksichtigt auch die Empfehlungen zum Fremdsprachenunterricht1 (Landessprachen und Englisch) in der obligatorischen Schule.

